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Forschungsprämie 2026: Rücknahme der Einschränkungen bei „marktnaher F&E“

Noch Ende 2025 hatte das Finanzministerium eine deutliche Einschränkung für sogenannte „marktnahe (F&E)“ eingeführt. Diese hätte dazu geführt, dass bestimmte Kosten – etwa für Materialien – nicht mehr vollständig in die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie einfließen dürfen.

Diese Regelung wurde jedoch nun mit der aktuellen Novelle wieder gestrichen – und zwar rückwirkend ab 2026. Diese Entscheidung wird von Wirtschaft und Interessenvertretungen ausdrücklich begrüßt, da negative Auswirkungen auf den Forschungsstandort Österreich befürchtet wurden.

Neue Kategorie: „produktionsintegrierte F&E“

Im Gegenzug führt die Novelle eine neue Abgrenzung ein: die sogenannte „produktionsintegrierte F&E“. Diese liegt vor, wenn Forschungstätigkeiten direkt in Produktionsprozesse eingebettet sind und gleichzeitig marktfähige Produkte entstehen.

Entscheidend ist künftig die Zielsetzung:

  • Fokus auf Erkenntnisgewinn: Gesamte Kosten können prämienfähig sein
  • Fokus auf Produktion: Nur zusätzliche, experimentbedingte Kosten sind begünstigt

Positiv hervorzuheben ist, dass es klare Ausnahmen gibt – etwa für Prototypen oder Pilotanlagen. Diese bleiben weiterhin voll förderfähig, auch wenn sie in bestehende Produktionsprozesse eingebunden sind.

Weitere Änderungen aus der ursprünglichen Novelle

Neben den nun angepassten Regelungen bleiben andere Änderungen bestehen, die bereits Ende 2025 eingeführt wurden:

  • Maßgeblichkeit der steuerlichen Gewinnermittlung:
    Forschungsaufwendungen sind nur mehr in jener Höhe anzusetzen, in der sie steuerlich als Betriebsausgabe wirksam sind.
  • Neue Regeln für Investitionen:
    Unternehmen können wählen, ob Investitionen sofort oder über Abschreibungen (AfA) in die Bemessungsgrundlage einfließen.
  • Erhöhter Dokumentationsaufwand:
    Änderungen bei Nutzung oder Zweck von F&E-Anlagen können künftig zu nachträglichen Korrekturen führen.

Diese Punkte bleiben weiterhin relevant und erhöhen die Komplexität einer Beantragung der Forschungsprämie.

Was dies konkret für Unternehmen bedeutet

Die aktuelle Anpassung bringt kurzfristig Entlastung, da die strengsten Einschränkungen hier wieder zurückgenommen worden sind. Gleichzeitig steigt jedoch der Bedarf an sauberer Abgrenzung und Dokumentation von F&E-Aktivitäten.

Unternehmen sollten insbesondere prüfen

  • Wie ihre F&E-Aktivitäten künftig klassifiziert werden
  • Ob Produktionsprozesse unter „produktionsintegrierte F&E“ fallen
  • Wie Investitionen optimal in die Prämie eingebracht werden

Wo F&E sowie Produktion auf denselben Anlagen, mit demselben Personal und teilweise gleichen Materialien stattfinden, muss die Zuordnung äußerst genau erfolgen. Pauschalprozentsätze ohne methodische Herleitung werden in der Betriebsprüfung nicht akzeptiert. Bewährt haben sich hier:

  • tagesbezogene F&E-Stundenaufzeichnungen mit aussagekräftigen Tätigkeitsbeschreibung,
  • eine Maschinenstundenerfassung getrennt nach F&E- und Produktionslauf
  • sowie Materialbuchungen mit eindeutigem Projektbezug.

Zudem sollten klare Markierungen vorgenommen werden, ab wann ein Prototyp in die Serienfertigung übergeht.

Erweiterte Angaben bei Forschungsschwerpunkten

Auffällig ist hier die strenge Formulierung in der Information des BMF: Werden mehrere Projekte zu einem Forschungsschwerpunkt zusammengefasst (Clusterung), muss künftig im Rahmen des FFG-Jahresgutachtens zusätzlich die Anzahl der im Schwerpunkt enthaltenen Projekte angegeben werden. Dies betrifft ausschließlich Prämien ab dem Kalenderjahr 2026.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Experten zu wenden:
Stefan Spor, MSc, Tel. +43 690 105 94 148, stefan.spor@firstwest.at
Dr. DI Amitava Kundu, +43 660 67 91 311, amitava.kundu@firstwest.at
Mag. Mitja Martin Miksche, +43 676 735 01 00, mitja.miksche@firstwest.at

Die First West-Erfolgsformel:

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= Ihr gefördertes Projekt.

Wir sind als branchenführendes Beratungsteam mit sämtlichen Varianten von geförderten Finanzierungsmöglichkeiten vertraut. Der Fokus unserer Leistungen liegt auf der erfolgreichen Beantragung und Abwicklung von Direktförderungen und Forschungsprämien: Direktförderungen können vor Projektbeginn oder auch während der Projektphase eingereicht werden, Forschungsprämien werden rückwirkend geltend gemacht und im Zuge des Steuerausgleichs beantragt.

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