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Neue EU-Verpackungsverordnung: Was sich ab Sommer 2026 ändert
Kommenden Sommer treten mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die umfassendsten Veränderungen im europäischen Verpackungsmarkt, in Kraft. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedsstaaten erstmals zu einer einheitlichen Umsetzung und verschärft die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Wiederverwendung deutlich. Dies bedeutet, dass einerseits mehr Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen und andererseits auch auf die österr. Regierung, die zuvor noch die nationalen Gesetze anpassen muss. Für die Unternehmen – besonders für Groß- und Mittelbetriebe – ist entscheidend, jetzt zu handeln, um Marktverbote, steigende Kosten und Lieferkettenrisiken zu vermeiden. Gleichzeitig bietet die PPWR frühzeitig agierenden Unternehmen klare Vorteile in Kostenstruktur, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die neue Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen, importieren oder nutzen. Dazu zählen unter anderem:
- Industrie und produzierende Unternehmen
- Lebensmittel- und Getränkehersteller
- Logistik,Versand, Handel & E-Commerce
- Pharma, Kosmetik und Konsumgüter
- Gastronomie und Hotellerie
Für Unternehmen mit großen Verpackungsmengen – etwa im Online-Handel oder in der industriellen Logistik – ist die gesetzliche Anpassung besonders umfangreich.
Die wichtigsten Anforderungen bis 2030
Der zentrale Anspruch der Verordnung ist schnell formuliert: Weniger Verpackung, bessere Recyclingfähigkeit, mehr Wiederverwendung. Die Umsetzung ist aber alles andere als trivial. Denn die PPWR ersetzt nationale Spielvarianten bei Verpackungen durch ein einheitliches EU-Regelwerk – mit klaren Pflichten, festen Quoten und zunehmender Kontrollintensität.
Sie bringt klare Verpflichtungen mit sich, die in mehreren Stufen bis 2030 umgesetzt werden müssen. Am bedeutendsten ist die Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen Verpackungen nach EU-Kriterien mindestens 70 % recyclingfähig sein. Alles, was diesen Wert unterschreitet, gilt als nicht recyclingfähig – und darf damit nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Besonders Verbundmaterialien und komplexe Mehrschichtverpackungen geraten damit unter Druck.
Hinzu kommen verbindliche Rezyklatquoten. Kunststoffverpackungen müssen je nach Produktkategorie 10 bis 35 % recyceltes Material enthalten, die in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden. Unternehmen müssen daher nicht nur technische Umstellungen planen, sondern auch die Rezyklatbeschaffung strategisch absichern. Ein weiterer zentraler Bestandteil der PPWR sind Wiederverwendungsquoten, beispielsweise für Getränkeverpackungen, Transportverpackungen im Online-Handel oder Mehrwegmodelle in der Logistik. Die Einführung solcher Systeme wird für viele Unternehmen einen strukturellen Wandel mit sich bringen.
Flankiert wird das alles durch die Ökomodulation:
- recyclingfähige Verpackungen → günstigere Lizenzentgelte
- schwer recycelbare Verpackungen → deutlich teurer
Unternehmen, die früh umstellen, können hier spürbare Kostenvorteile realisieren.
Was ist jetzt zu tun?
Um rechtzeitig PPWR-konform zu werden, empfiehlt sich eine Kombination aus Analyse, Redesign und strategischer Planung. Ein klarer erster Schritt ist die Bestandsaufnahme des eigenen Verpackungsportfolios: Welche Verpackungen erfüllen bereits hohe Recyclingfähigkeit – und wo drohen Lieferunterbrechungen und ab 2030 gar ein Marktverbot?
Darauf aufbauend folgen die wichtigsten Maßnahmen:
- Verpackungsoptimierung und Redesign: Umstieg auf Monomaterialien, Reduktion von Verbundstoffen, Verbesserung der Sortierbarkeit.
- Rezyklatstrategie entwickeln: Verträge für recycelte Rohstoffe frühzeitig sichern, da die Nachfrage steigen wird.
- ReUse-Modelle prüfen: Besonders in Getränkebereich, Versandhandel und industrieller Logistik.
- Nachweise und Datenmanagement vorbereiten: Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Rezyklatanteil müssen dokumentiert und überprüfbar sein.
Diese Schritte sind nicht nur für die Compliance notwendig, sondern helfen Unternehmen auch, Kosten zu reduzieren und Prozesse nachhaltiger auszurichten.
Welche Förderungen unterstützen die Umstellung?
Damit Unternehmen die Transformation schaffen, stehen entsprechende Fördermöglichkeiten zur Verfügung (jedoch auch abhängig von der Unternehmensgröße). Diese können unterstützen unter anderem:
- Investitionen in neue Verpackungstechnologien: Maschinen, Anlagen und Produktionslinien für recyclingfähige oder rezyklatbasierte Verpackungen.
- Forschung & Entwicklung: Innovative Materialien, neue ReUse-Modelle und nachhaltige Verpackungslösungen.
- Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft: Rückverfolgbarkeit, Datenmanagement und Sortiertechnologien.
- Beratung und Transformationsprojekte: Ökobilanzierung, Verpackungsanalysen, Umstellungsstrategien.
Unternehmen, die frühzeitig auf Förderungen setzen, reduzieren nicht nur Investitionsrisiken, sondern verkürzen auch Umsetzungszeiten erheblich.
Kurzübersicht auf der Seite der Österr. Wirtschaftskammer (zuletzt abgerufen am: 17.12.25)
LINK zur entsprechenden Verordnung (AMTSBLATT der EU, zuletzt abgerufen am: 15.12.25)
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