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Die neue Forschungsprämienrichtlinie: Was 2026 neu ist
Die neuen Vorgaben bringen mehr Klarheit, aber auch strenge Anforderungen bei Dokumentation, Abgrenzung und Nachweisführung. Mit der neuen Forschungsprämienrichtlinie werden die Regeln für die österreichische Forschungsprämie umfassend überarbeitet. Ab 2026 gelten präzisere Definitionen von Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) sowie deutlich höhere Anforderungen an die Dokumentation.
Das Ziel der Reform ist mehr Rechtssicherheit, die neuen Vorgaben bringen mehr Klarheit, aber auch strenge Anforderungen bei Dokumentation, Abgrenzung und Nachweisführung. Dies bedeutet, dass sich der Aufwand für Unternehmen spürbar erhöhen kann.
Kurz: Wer weiterhin in den Genuss der Forschungsprämie kommen will, muss die F&E-Prozesse klarer strukturieren und die entsprechenden Arbeiten genauer dokumentieren.
Die Basis bleibt – aber sie wird genauer gefasst
Die Forschungsprämie beträgt auch weiterhin 14% und orientiert sich auch weiterhin an den fünf OECD-Frascati-Kriterien. In der neuen Richtlinie werden diese Kriterien jedoch ausführlicher erklärt und beziehen sich stärker auf die gültige Rechtsprechung.
Kurz erklärt:
F&E gilt nur dann als förderfähig, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss, systematisch und reproduzierbar ist.
Neu ist, dass die neuen Richtlinien entsprechende Grauzonen im Bereich der Softwareentwicklung, Pharmazie, Prototypenbau bzw. Pilotanlagen viel klarer beschreiben. Dies bedeutet für Unternehmen, dass man einerseits mehr Orientierung hat, jedoch auch weniger Spielraum zur Verfügung steht.
Was als Forschung gilt – und was künftig eindeutig nicht mehr
Die Abgrenzung zwischen F&E und „normaler Entwicklung“ wird geschärft. Förderfähig bleiben nur jene Tätigkeiten, die ein klar definiertes Erkenntnisziel verfolgt haben.
Nicht als F&E gewertet werden künftig beispielsweise Tätigkeiten, die zwar arbeitsintensiv, jedoch nicht erkenntnisorientiert sind: reine Produktanpassungen, Standardsoftware, Routineprüfungen, Zertifizierungen oder Marktstudien.
Unterstützende Tätigkeiten innerhalb eines F&E-Projekts (darunter: Datenaufbereitung, Messreihen, Simulationen) bleiben begünstigt, solange sie zum Erkenntnisfortschritt beitragen.
Dokumentation wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor
Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Richtlinie liegt auf der Prüfungsstabilität. Unternehmen müssen künftig nachweisen können:
- wie ein Projekt geplant wurde
- welche Hypothesen verfolgt wurden
- welche Versuche stattfanden
- und welche Ergebnisse erzielt wurden
Die Richtlinien betonen zudem, dass Zeitaufzeichnungen vollständig und plausibel sein müssen. DAHER: Documentation is key!
Eigenbetriebliche Forschung & Unternehmerlohn
Für Einzelunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafter bleibt der fiktive Unternehmerlohn präzise geregelt.
- Obergrenze von 1.720 Stunden jährlich
- 50 Euro pro Stunde (max. 86.000 Euro/Jahr)
- exakte Zeiterfassungen sind verpflichtend
Weiters ist in der Richtlinie erfasst, wann ein F&E-Projekt beginnt und wann es zu Ende ist. Besonders wichtig: Der experimentelle Charakter bestimmt das Projektende, nicht die Markteinführung.
Auftragsforschung: Klarere Regeln, höhere Anforderungen
Die Auftraggeber müssen den Auftragnehmern weiterhin vor Beginn schriftlich darauf hinweisen, dass eine prämienrelevante F&E-Leistung erbracht wird.
Die Richtlinien grenzen außerdem stärker ab, welche Tätigkeiten als echte Auftragsforschung gelten und welche nicht.
Kooperationen und Spezialfälle
Zentral ist hier die Forschungskooperation: Die F&E-Beiträge der einzelnen Partner müssen eindeutig zuordenbar sein. Dadurch soll eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen werden.
Dies betrifft besonders:
- COMET-Zentren
- klinische Forschung
- pharmazeutische Entwicklungsprojekte
- Joint Ventures
Bemessungsgrundlage – enger gefasst, aber an manchen Stellen erweitert
Die Regeln zur Bemessungsgrundlage werden präziser: vor allem bei Personal- und Gemeinkosten. Gleichzeitig erweitert die neue Richtlinie den Kreis der Aufwendungen, die leichter berücksichtigt werden können, sofern diese unmittelbar zur F&E beitragen, darunter:
- Fachliteratur und Datenbanken
- Schulungen
- technische Hilfsmittel
Je aussagekräftiger und präziser die Dokumentation des unmittelbaren Zusammenhangs mit der begünstigten F&E gestaltet ist, umso weniger geben sie Anlass, ihre Richtigkeit in
Zweifel zu ziehen.
Anwendung
Die neuen Regeln gelten für alle Anträge ab dem Kalenderjahr 2026. Für offene Veranlagungsjahre empfehlen wir die Richtlinien bereits anzuwenden.
Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Experten:
Stefan Spor, MSc, Tel. +43 690 105 94 148, stefan.spor@firstwest.at
Dr. Amitava Kundu, +43 660 67 91 311, amitava.kundu@firstwest.at
Mag. Mitja Martin Miksche, +43 676 735 01 00, mitja.miksche@firstwest.at