First West News
Ausgleich für gestiegene Stromkosten 2025 und 2026
Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (auch bekannt als Energiekostenzuschuss) sollen energieintensive Unternehmen angesichts gestiegener Strompreise entlastet werden.
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu sichern und eine Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen betroffen sind und ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen aufweisen.
Rechtsgrundlage bildet das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (SAG 2025).
Wer wird gefördert?
- Energieintensive Unternehmen, die in einem beihilfefähigen Sektor tätig sind
- Der jährliche Stromverbrauch muss über 1 GWh liegen.
Wie und was wird gefördert?
- Art der Förderung: direkter Zuschuss
- Antragsstellung erfolgt jeweils in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres:
- 2025: bis 30. Juni 2026
- 2026: bis 30. Juni 2027
Förderhöhe:
- Maximal 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂-Kosten
Verpflichtungen der Unternehmen:
- Vorlage eines gültigen Energieaudits gemäß EEffG bis 30. November 2026
- Reinvestitionspflicht: Innerhalb von fünf Jahren müssen 80 % der geförderten Summe reinvestiert werden, davon 50 % in Energieeffizienzmaßnahmen
Kombination mit anderen Förderungen:
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, solange die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Sonstiges – zu erwartender Ablauf (Stand per 18.12.2025):
- Die EU-Kommission muss die Beihilfe noch genehmigen, bevor Anträge gestellt werden können
- Die Austria Wirtschaftsservice (aws) arbeitet dzt. an der Förderrichtlinie, die in naher Zukunft veröffentlicht werden soll (ursprünglich war mit Ende 2025 die Veröffentlichung anvisiert)
- Voraussichtlich Anfang 2026 (im Laufe von Q1 2026) soll die Ausschreibung der Förderung beginnen
- Der Stromkostenausgleich 2025 kann dann bis 30. Juni 2026 beantragt werden
Für Rückfragen wenden Sie sich vertrauensvoll an:
Mag. Mitja Martin Miksche, +43 676 735 01 00, mitja.miksche@firstwest.at