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Änderungen bei der Forschungszulage (FZ) – ein Überblick

Seit Anfang 2020 profitieren Unternehmen in Deutschland (wenn auch nicht so umfangreich wie bei der österreichischen Forschungsprämie) von einer steuerlichen Forschungsförderung, kurz Forschungszulage (Details). Im Zuge des am vergangenen Freitag, 17.11.23, vom deutschen Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetzes (Entwurf vom 15.11.23), kommt es bei der Forschungszulage zu signifikanten Änderungen.

Im Zuge des Bundestagsbeschlusses kommen folgende Änderungen bei der Forschungszulage nach dem 31.12.23 zur Anwendung:

  • Anhebung der Bemessungsgrundlage, von dzt. max. EUR 4. Mio. auf EUR 12 Mio. 
  • Für Unternehmen im Sinne der KMU-Definition (Überblick) erfolgt eine Erhöhung des Fördersatzes von 25% auf 35%.
  • Zu den förderfähigen Aufwendungen eines nach dem 31. Dezember 2023 beginnenden Wirtschaftsjahres gehört auch der Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, soweit dieses Wirtschaftsgut im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet wird und für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und unerlässlich ist.

Sobald die aktualisierte Version des Forschungszulagengesetz veröffentlicht wird, melden wir uns nochmals mit einem Update bei Ihnen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung:

Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at