Gefördert werden dabei:
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger (inkl. Ökostrom).
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom sind folgende Auflagen zu erfüllen, darunter:
- ausführliche und nachvollziehbare Begründung, weshalb eine Umstellung auf andere erneuerbare Energieträger (z.B. Biomasse, Fernwärme etc.) technisch/produktionsbedingt nicht möglich ist
- gleichzeitige Errichtung einer Ökostromanlage, die bilanziell über ein Jahr die benötigte elektrische Energie bereitstellen kann. Hierfür ist ein entsprechendes Angebot vorzulegen und es ist im konkreten Fall auch zu beachten, dass diese Ökostromanlage nicht zu den förderfähigen Investitionsanteilen zählt
Förderfähig sind folgende Kostenpositionen und Anlagenteile:
- Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (Umformungsprozesse, Schmelzen etc.)
- Prozessintegierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
- Planungskosten (bis zu max. 10% der materiellen Investitionskosten)
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen (und dazugehörige Tankanlagen)
- Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen, Transformatoren im Eigentum des Förderwerbers
Sollten im Unternehmen diesbezüglich Planungen vorhanden sein bzw. konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, so können Sie sich für eine erste Einschätzung völlig unverbindlich an unseren Förderexperten Harald Dallinger wenden:
Harald Dallinger, Tel. +43 660 66 69 592, harald.dallinger@firstwest.at