Fördermöglichkeiten Umwelt
Energiekostenzuschuss:
die Schritte danach….
Fördermöglichkeiten für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz
Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, allen voran Erdgas, hat gezeigt, wie schnell und dramatisch sich die Situation für alle ändern kann, wenn Energie plötzlich als geopolitische Waffe eingesetzt wird und es mit scheinbar sicheren Bezugsquellen Schwierigkeiten gibt.
Um den Standort Österreich zukünftig unabhängiger von Erdgasimporten zu machen, die Energieversorgung zu sichern und die Reduktion von prozessbedingten Emissionen voranzutreiben, gibt es bereits aktuell eine Vielzahl an attraktiven Fördermöglichkeiten, die bei Investitionsvorhaben zu lukrieren sind.
Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren bedeutende Förderprogramme aufgelegt, um neben der Energiesicherheit, auch den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsprozesse voranzutreiben und so den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an
Förderschwerpunkten, die aktuell zur Verfügung stehen
„Raus aus Öl und Gas“ – Umstellung von Produktionsanlagen & -prozessen
Mit diesem Programm werden Unternehmen gefördert, bei denen es zur Umstellung/Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen kommt. Die Förderung ist äußerst attraktiv und beträgt in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage bis zu 45% (für GU) der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz um 20% bzw. 10% erhöht werden. Die Förderobergrenze pro Projekt beträgt maximal EUR 6 Mio.
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger (inkl. Ökostrom).
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom sind folgende Auflagen zu erfüllen, darunter:
a. ausführliche und nachvollziehbare Begründung, weshalb eine Umstellung auf andere erneuerbare Energieträger (z.B. Biomasse, Fernwärme etc.) technisch/produktionsbedingt nicht möglich ist
b. gleichzeitige Errichtung einer Ökostromanlage, die bilanziell über ein Jahr die benötigte elektrische Energie bereitstellen kann. Hierfür ist ein entsprechendes Angebot vorzulegen und es ist im konkreten Fall auch zu beachten, dass diese Ökostromanlage nicht zu den förderfähigen Investitionsanteilen zählt
Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (Umformungsprozesse, Schmelzen etc.)
• Prozessintegrierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
• Planungskosten (bis zu max. 10% der materiellen Investitionskosten)
• Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen (und dazugehörige Tankanlagen)
• Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen, Transformatoren im Eigentum des Förderwerbers
Energiesparen
Hier gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten – nachfolgend sind einige Beispiele angeführt:
hier werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnung mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert. Dabei wird auf folgende Vorhaben ein besonderes Augenmerk gelegt:
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
- Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist).
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Förderfähig sind folgende Kostenpositionen und Anlagenteile:
• Wärmetauscher
• Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
• Pufferspeicher
• Pumpen
• Steuerungselektronik (MSR)
• Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
• Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
Förderung: Diese beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Gefördert werden Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme, Free Cooling Systeme sowie die Anschaffung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln. Ein besonderes Augenmerk wird auf folgende Anlagen gelegt:
Zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Bereitstellung von Prozesskälte:
- Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie …) oder aus industrieller Abwärme
- Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser
Zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels:
- Einsatz von alternativen/natürlichen Kältemitteln sowie Kältemitteln mit einem GWP < 150 in der (Neu-)Anschaffung und Optimierung
Förderfähig sind folgende Kostenpositionen und Anlagenteile:
• Kälteanlage
• Free Cooling Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher etc.
• weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Förderung: Diese beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen. Gefördert werden dabei folgende Vorhaben:
- Effizienzsteigerungen bei industr. Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblich technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen über 100kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
- Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist
Förderfähig sind folgende Kostenpositionen und Anlagenteile:
• Wärmetauscher
• Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
• Pufferspeicher
• Pumpen
• Steuerungselektronik (MSR)
• Zentrallüftungsgeräte mit Wärmetauscher
Förderung: Diese beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
dabei werden effiziente Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten, gefördert. Mindestens drei der folgenden fünf Komponenten müssen dabei enthalten sein:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie)
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete MSR-Technik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement etc.)
Förderfähig sind folgende Kostenpositionen und Anlagenteile:
• Wärmepumpen
• Biomasse Einzelanlagen
• Anschluss an hocheffiziente Fernwärme
• Umweltfreundliche Kälteanlagen
• Wärmerückgewinnungen
• Free-Cooling-Systeme
• Innerbetriebliches primäres Verteilnetz
• Für den Betrieb notwendige MSR-Technik
• Wärme- und Kältespeicher
Förderung: Diese beträgt bis zu 45% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Gebäude
(Einzelmaßnahmen sowie umfassende Sanierung) – Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Darüber hinaus werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender Sanierung oder an sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert. Berücksichtigt werden dabei folgende Schwerpunkte:
- Einzelmaßnahmen
- Umfassende thermische Sanierungen von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50% der beheizten Bruttogrundfläche). Die Reduktion des Heizwärmebedarfs muss maßgeblich durch die Sanierungen erfolgen
- Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden und Ortskernen
• Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches und der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
• Freiwilliger Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
• Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Förderung: bis zu 50%, abhängig von der Gebäudegröße, Sanierungsqualität und Unternehmensgröße
Strom
gefördert werden dabei hocheffiziente Biomasse-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 kWel sowie die Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung.
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 kWel zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme ins Nah-/Fernwärmenetzt auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
Anlagen zur thermischen Vergasung auf Basis fester Biomasse
• KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerk, Gasmotor) samt hydraulischer Einbindung in Wärmeversorgungssysteme
• Anlagen zur Gasaufbereitung und Gasspeicherung
• Einbindung in das innerbetriebliche Gasnetz
• Thermische Pufferspeicher
• Bauliche Maßnahmen zur Errichtung der Heizzentrale und Brennstoff-Lagerhalle
Förderung: Diese beträgt von der Art der Anlage bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten.
Wärme
gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler
Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil. Außerdem können Vergärungsanlagen gefördert werden, deren Produkte nicht zur Strom- oder Treibstoffherstellung verwendet werden. Folgende Schwerpunkte gibt es hierbei:
- Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe im anteiligen Ausmaß der Abfälle biogenen Ursprungs
- Anlagen, wenn sich ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
- Vergärungsanlagen: Biogasanlagen, die biogene Roh- und Reststoffe einsetzen und die erzeugte Elektrizität nicht als Ökostrom einspeisen
Förderfähig sind folgende Kosten und Anlagenteile:
• Anlagen zur Wärmeerzeugung
• KWK-Anlagen
• Automatisch beschickte Feuerungsanlagen
• Erforderliche technische Nebeneinrichtungen
• Kesselanlagen inkl. Verstromungseinrichtungen (Dampfturbine), Blockheizkraftwerke
• Fermenter, Rohstofflager, Gasspeicher
Förderung: Diese beträgt von der Art der Anlage bis zu 25% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
gefördert werden:
- alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze zur Errichtung eines Anschlusses mit einer Leistung ab 100kW an klimafreundlichen und hocheffizienten Nah-/Fernwärmesystem mit überwiegend betrieblicher Nutzung
- Nah-Fernwärme gilt als klimafreundlich, wenn mindestens 50% der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. Abwämre, 75% der Wärme aus KWK-Anlagen oder 50% aus einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammt
- Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mind. 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten KWK-Anlagen, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen.
Förderfähig sind folgende Kosten und Anlagenteile:
• Übergabestation
• Einbindung ins Heizungssystem
• Rohrleistungen, Pumpen, Ventile
• Speicher, Boiler
• Grabungsarbeiten
• Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
• Anschlussgebühren
• Baukostenzuschüsse
Förderung: Diese beträgt in Abhängigkeit von der Art der Anlage bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
gefördert werden:
1. Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen)
Förderfähig sind dabei folgenden Kosten und Anlagenteile:
• Wärmepumpe & Wärmequellenanlage (Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
• Pufferspeicher
• Primärseitige hydraulische Installation
• Anlagenregelung & elektrische Installation
• Montage- & Planungskosten
• Demontage- und Entsorgungskosten
Förderung: Diese beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
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Haben Sie noch Fragen?
Anmerkung: folgende Fragen beziehen sich auf die aktuell bekannten Infos. Zusätzliche Ergänzungen werden vorgenommen, sobald die Richtlinie veröffentlicht worden ist.
FAQ zum Energiekostenzuschuss
Energiekostenzuschuss Start?
eine Voranmeldung ist ab 07.11 bis 28.11.2022 möglich.
Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Der Grenzwert (3%) bezieht sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022 (sofern dies vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt wird)
Antragstellung Energiekostenzuschuss?
Nach der Voranmeldung bekommt das Unternehmen einen bestimmten Zeitraum zur Antragstellung zugewiesen. Nur innerhalb dieses Zeitraums ist eine Antragstellung möglich.
Was ist der Produktionswert?
Als Produktionswert gilt der Umsatz – einschließlich der unmittelbar an den Preis des Erzeugnisses geknüpften Subventionen – plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf.
Was ist der Mehrwert?
Als Mehrwert gilt der gemäß Mehrwertsteuerrecht steuerbare Gesamtumsatz einschließlich der Exportverkäufe abzüglich des gesamten mehrwertsteuerbaren Ankaufs einschließlich der Einfuhren
Welcher Referenzzeitraum muss für den Energiekostenzuschuss herangezogen werden?
Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
Was geschieht mit Unternehmen, die weniger als TEUR 700 Jahresumsatz aufweisen?
Unternehmen mit weniger als TEUR 700 Jahresumsatz sind von der 3%-Hürde ausgenommen. Für sie kommt ein Pauschalmodell zur Anwendung.
Können mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden?
Nein, es kann insgesamt nur ein Antrag für das gesamte Unternehmen gestellt werden. Dies gilt auch für den Unternehmensverbund bzw. alle Standorte sind in einem einzigen Antrag zusammenzufassen.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 700.000 Euro müssen sich an den Steuerberater (bzw. Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) wenden, um sich die „Energieintensität“ bestätigen lassen.
Wie erfolgt eine praxisnahe Ermittlung der Energiekosten?
Die sich erhöhten Energiekosten können entweder mittels einer Jahresabrechnung oder Verbrauchsermittlung festgestellt werden.
Welche Zeiträume für die Registrierung bzw. Beantragung gilt es zu berücksichtigen?
Förderzeitraum: 01. Februar 2022 bis 30.09.2022 Registrierung: Zwischen 07.11. bis 28.11. im aws Fördermanager Antragseinreichung: nach erfolgter Voranmeldung wird ein entsprechender Zeitraum vorgegeben
Wo erfolgt die Einreichung?
Eine Einreichung erfolgt über den aws Fördermanager.
Wie hoch ist das Budget und wie werden die Mittel vergeben?
Die 1,3 Milliarden Euro, die für die Förderung vorgesehen sind, werden nach dem „First-Come-First-Served-Prinzip“ vergeben.
Welche Energieträger werden gefördert?
Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel).
Wie ermittelt sich der Zuschussbetrag?
Insgesamt sind vier Förderstufen vorgesehen:
Welche Maßnahmen gilt es zukünftig verpflichtend umzusetzen?
Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und -konzepten ist zukünftig notwendig/verpflichtend.
Dies können u.a. sein:
- Energiesparmaßnahmen
- Nutzung/Verbesserung von Prozessenergien
- Nutzung von Abwärmepotenzialen
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