3-Prozent-Hürde für alle Unternehmen mit mehr als TEUR 700 Jahresumsatz.
Gefördert werden:
1. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3% des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können einen Zuschuss beantragen.
2. Der Grenzwert (3%) bezieht sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022 (sofern dies vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt wird)
3. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
4. Unternehmen mit weniger als TEUR 700 Jahresumsatz sind von dieser Hürde ausgenommen – hier wird ein entsprechendes Pauschalmodell zur Anwendung kommen, welches sich aktuell noch in Ausarbeitung befindet.
Förderung von 30% der Mehrkosten
Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Förderstufen:
Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn sich ein Zuschuss von mindestens EUR 2.000 ergibt (=Zuschussuntergrenze). Ausgenommen davon sind Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz unter TEUR 700), bei denen eine Pauschallösung angewendet wird.
Bei Inanspruchnahme der Förderung wird es folgende Auflagen geben:
- (Teil-)Verzicht auf Managerboni für das Jahr 2022
- Allgemeine Energiesparmaßnahmen bzw. Vorliegen eines Energiesparkonzepts
- Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf:
1. Registrierung:
- Eingabe von Basisstammdaten im aws Fördermanager
- Registrierung ist von Ende Oktober bis Mitte November möglich
- Nach Registrierung erfolgt der Erhalt der Absendebestätigung samt weiterführenden Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung
2. Antragsstellung:
- Nur ein Antrag pro Unternehmen
- Antrag muss alle förderbaren Energieformen umfassen
- Eine formale Eintragseinreichung ist ab Mitte November möglich
3. Auszahlung:
- Erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen
- Bei Detailstichproben im Zuge einer umfassenden Prüfung der Unternehmensangaben werden umfassendere Unterlagen/Belege angefordert
4. Ausgenommen sind:
- Unternehmen, die als staatliche Einheit gelten
- Energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen
- Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen
Sobald die detaillierten Förderrichtlinien veröffentlicht werden, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Bei Fragen und für weitere Einzelheiten steht Ihnen unser Team selbstverständlich unverbindlich zur Verfügung:
Jerzy F. Kucharko, Tel. +43 699 170 62 820, jerzy.kucharko@firstwest.at
Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at