Die Antragstellung ist geschafft (die Frist endete am 28.02.2021). Jetzt bleibt Ihnen nur noch wenig Zeit, um Bestellungen auszulösen. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Entscheidungsträger beim Setzen der sogenannten ersten Maßnahmen beachten müssen – vorausgesetzt die anstehende Gesetzesänderung tritt in Kraft.
- Durch die Gesetzesänderung können die Bestellungen nun bis 31.5.2021 ausgelöst werden.
- Die bisherigen Umsetzungsfristen wurden um ein Jahr verlängert (28.2.2023 bzw. 28.2.2025).
- Prüfen Sie die mit 14% eingereichten Projekte auf ihr Potential für eine Umweltförderung. Diese könnten einen zusätzlichen Zuschuss von 30% bedeuten. Achten Sie dabei auf abweichende Fristenregelungen.
- Sollte es mit den Bestellfristen eng werden, könnte eine Beauftragung mit einem GU Abhilfe schaffen.
- Auch pauschale Beauftragungen mit gut durchdachten Klauseln verschaffen Ihnen Raum für nachträgliche Projekt- und Kostenänderungen.
Sollten Sie zu den oben genannten Punkten Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!