AI-Adoption: Neues Förderprogramm für Digitalisierung.

Die Ausschreibung richtet sich an innovative und vertrauenswürdige AI-Vorhaben in Österreich. Der Fokus der AI-Adoption liegt hierbei besonders auf künftige AI- Zertifizierungen, AI-Standards und AI-Regulierungen.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung ist auf keine Branchen und Unternehmensgrößen beschränkt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass es gewisse Grundvoraussetzungen gibt.

Grundvoraussetzungen:

  • Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden
  • Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich
  • AI-Vorhaben muss innovativ sein
  • Vertrauenswürdige KI ist ein zentraler Projektinhalt
  • Obergrenze nach AGVO oder de-minimus muss eingehalten werden

Welche Kosten werden gefördert?

Kosten, die gefördert werden, sind alle direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Personalkosten (Löhne, Gehälter)
  • Sachkosten (materielle & immaterielle Investitionen, wie Software-Lizenzen, Patente)
  • Drittkosten (u.a. für Beratung, Software-Entwicklung, Ausbildungskosten etc.)

Mit welcher Förderhöhe kann ein Unternehmen rechnen?

Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei unterschiedliche Intensitäten je nach Größe und ob de-minimis oder AGVO, Artikel 22 (junge innovative Unternehmen) oder Artikel 25 (experimentelle Entwicklung), angewandt werden:

  1. De-minimis: bis zu 80% der förderbaren Projektkosten bis zu 150.000,-
  2. AGVO, Artikel 22 (junge, innovative Unternehmen): bis zu 80% von bis zu 150.000,-
  3. AGVO, Artikel 25 (Vorhaben in der experimentellen Entwicklung):
  • GU: bis zu 25% und bis zu 150.000,-
  • MU: bis zu 35% und bis zu 150.000,-
  • KU: bis zu 45% und bis zu 150.000,-

Wann erfolgen eine Förderentscheidung und Auszahlung?

  • Einreichungen sind noch bis 31.03.23 über Austria Wirtschaftsservice (AWS) möglich
  • Die Fördermittel werden durch eine Jury vergeben (best-of- Prinzip)
  • Die Ergebnisse werden lt. AWS voraussichtlich am 12. Juni 2023 bekannt gegeben
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt in drei Tranchen nach Erreichen von vorab definierten Meilensteinen

Bei Fragen und für weitere Einzelheiten steht Ihnen unser Team selbstverständlich zur Verfügung:
Jerzy F. Kucharko, Tel. +43 699 170 62 820, jerzy.kucharko@firstwest.at
Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at